Aktuelles
Hier werden wir Ihnen in Zukunft Neuigkeiten im Bereich der Elektrotechnik sowie rund ums Wohnen präsentieren.
Hekatron liefert mit Genius Hx® revolutionäre Rauchmeldertechnologie
Fehlalarme gehören der Vergangenheit an - Genius Hx®, der Gewinner des GIT Sicherheit Awards 2009, stellt sich intuitiv auf die Gegebenheiten seiner Umgebung ein. Durch die Echt-Alarm-Garantie ist Genius Hx® der erste Rauchwarnmelder der selbst bei unterschiedlichen Umgebungsbedingungen oder Bedienfehlern umfassende Sicherheit garantiert.
Weitere Informationen zur Produktneuheit von Hekatron finden Sie unter: www.hekatron.de oder direkt über den aktuellen Produktflyer.
Glühlampen werden ab 2009 schrittweise abgeschafft
Die EuP-Richtlinie (Eco-Design Requirements for Energy Using Products) legt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte fest.
Es handelt sich hierbei um eine Rahmenrichtlinie, bei der die Anforderungen an die Mindesteffizienz von Produkten in Durchführungsmaßnahmen (Implementing Measures) festgelegt werden. Nichteffiziente Produkte zur Haushaltsbeleuchtung sowie zur Beleuchtung im tertiären Sektor (Straßen-, Büro- und Industriebeleuchtung) werden stufenweise vom Markt genommen.
Bereits ab dem 01. September 2009 ist der stufenweise Auslauf von Haushaltslampen geplant.
Alle Informationen zur geplanten Umstellung zur Übersicht.
Pressemitteilung der Kreishandwerkerschaft vom 3. November 2008
„Der Wetterauerkreis hat einen neuen Kreishandwerksmeister.
Die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft des Wetterauerkreises hat Werner Ulowetz zum Kreishandwerksmeister gewählt. [...]
Holger Winkler, ebenfalls Meister im Elektrotechnikerhandwerk und Handwerksunternehmer aus Rosbach - Rodheim v.d.H., wurde zum stellvertretenden Kreishandwerksmeister gewählt.“
Die vollständige Pressemitteilung zum Download.
Elektrohandwerk nimmt Stellung zum aktuellen BGH-Urteil
E-CHECK - für alle, die sicher sein wollen. Wer als Vermieter auf die vorsorgliche Prüfung elektrischer Anlagen verzichtet, riskiert das Wohl seiner Mieter.
Wenn der Föhn Funken sprüht und die Sicherung durchknallt, kann es schon zu spät sein. Schwere Verletzungen oder gar Tod - Unfälle durch elektrischen Stromschlag sind unvorhersehbar und können dramatische Folgen haben. Wer erst handelt, wenn etwas passiert ist, gefährdet das Wohl anderer.
Zu Irritationen hat deshalb das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15. Oktober, Az.: VIII 321/07) zu regelmäßigen Generalinspektionen der Elektroleitungen und -geräte in Mietwohnungen geführt. Darin hat der BGH festgestellt: Der Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Elektroinstallation und –geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen.
Keinen Zweifel hat der BGH allerdings daran gelassen, dass den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Teile des Hauses.
Deshalb empfiehlt das Elektrohandwerk Hauseigentümern und Vermietern, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß VDE Bestimmungen überprüfen zu lassen – nichts anderes ist der E-CHECK. Denn einzig diese Prüfung bietet allen Seiten Sicherheit – Mietern und Vermietern gleichermaßen. Wird eine Prüfung allerdings erst dann als erforderlich angesehen, wenn bereits Schäden aufgetreten sind, kann es in vielen Fällen zu spät sein. Denn Defekte an der Elektrik können schlimmste Folgen nach sich ziehen und Leib und Leben gefährden.
Insbesondere nach einem Mieterwechsel ist der Vermieter daher gut beraten, den Zustand der Elektroinstallation in der Wohnung oder im Haus mit einem E-CHECK überprüfen und protokollieren zu lassen. So kann er im Schadensfall nachweisen, dass die Mietsache bei der Übergabe in einem verkehrssicheren Zustand war. Denn wer als Vermieter die für ihn kostenneutrale normengerechte Prüfung der elektrischen Installation grundsätzlich verneint, bringt das Wohl seiner Mieter in Gefahr.
Erst im vergangenen Jahr hatte der BGH festgestellt, dass die Kosten für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjektes zählen. Das gilt auch, wenn zur Durchführung keine Rechtspflicht besteht. Das Elektrohandwerk empfiehlt deshalb allen Vermietern, die auf der sicheren Seite sein wollen, weiterhin auf eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen zu setzen.
Von der gestrigen BGH-Entscheidung unberührt bleibt die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der elektrischen Anlagen und Geräte im gewerblichen Bereich. Unternehmer (gewerblich oder freiberuflich) müssen generell auch weiterhin zum Schutze ihrer Arbeitnehmer eine Gefährdungsanalyse der elektrischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen vornehmen und Pläne zur Überprüfung erstellen und natürlich Überprüfungen regelmäßig durchführen.
Elektro-Winkler jetzt „Fachbetrieb für senioren- und behindertengerechte Elektrotechnik“
„Fachbetrieb für senioren- und behindertengerechte Elektrotechnik“ – so darf sich seit einigen Tagen die Firma Elektro-Winkler aus Rosbach-Rodheim nennen. Der Betrieb kann ab sofort ein besonderes Logo verwenden, mit dem wir gegenüber unseren Kunden, Bauträgern, Architekten und Wohnungsgesellschaften unsere Fachkompetenz in dem speziellen Tätigkeitsbereich des komfortablen und sicheren Wohnens deutlich machen.
Zwei Tage lang nahm das Unternehmen gemeinsam mit weiteren Fachbetrieben aus ganz Deutschland an dieser speziellen Schulung zum "Fachbetrieb für senioren- und behindertengerechte Elektrotechnik" teil, die von der GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik® in Kooperation mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) durchgeführt wurde.
Während des Seminars wurden alle Inhalte vermittelt, die für eine komfortable Elektroplanung für die „Generation 50+“ wichtig sind. Als generationenübergreifendes Komfortmerkmal stand dabei „Barrierefreiheit“ im Mittelpunkt. Für die Teilnehmer wurde schnell deutlich, dass es um zukunftsorientiertes Wohnen geht, das nicht nur für die „Generation 50+“ interessant ist, sondern auch junge Bauherren interessieren kann. Das Themenspektrum reichte von einschlägigen Vorschriften und Richtlinien über Informationen zu altersbedingten Einschränkungen bis hin zu konkreten Planungshinweisen. Damit wurden den Teilnehmern Lösungsideen für konkrete Fragestellungen und Probleme unserer Kunden an die Hand gegeben. Diese orientieren sich nicht zwangsläufig an kranken oder behinderten Menschen, sondern an den Ansprüchen aller Menschen an Komfort, Nutzerfreundlichkeit, Sicherheit, Funktionalität, Ästhetik und Design.
„Wir bieten den Seminarteilnehmern mit dieser Qualifizierungsmaßnahme ein Höchstmaß an Wissen über einen immer wichtiger werdenden Tätigkeitsbereich“, so GGT-Geschäftsführerin Martina Koepp. „Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ‚Generation 50+’ keineswegs alt oder krank, sondern sehr vital ist und mitten im Leben steht."
Für den Handwerker bedeutet dies, dass er im privaten Bereich gefragt ist, um individuelle, benutzerfreundliche und sichere Lösungen zu schaffen. Darüber hinaus besteht durch neue gesetzliche Regelungen (z. B. Behindertengleichstellungsgesetz) auch bei öffentlichen Einrichtungen der Bedarf, diese für jedermann barrierefrei zu gestalten.“
Geänderte Regeln für den Einbau von FI-Schutzschaltern
Die Neuregelungen der DIN VDE 0100-410 gelten sowohl für den Wohnbereich als auch für gewerbliche Anwendungen, wenn Steckdosen- Stromkreise dort auch von technischen Laien genutzt werden können. Informationen finden Sie in nachfolgenden Flyer (PDF).
Sie brauchen keinen Rauchwarnmelder?
Wußten Sie das im Schlaf der Geruchssinn abgeschaltet ist? Rauchmelder retten Leben. Mehr Infos unter www.hager.de .
Das Home-Security-System FAS 9000
Seit über 30 Jahren vertreibt ABB Systeme der Sicherheitstechnik. Wir informieren Sie gerne und beraten Sie umfassend. Weitere Informationen finden Sie in nachfolgenden Flyer (PDF).
Merten Produktneuheiten
Weitere Informationen zu den aktuellen Merten Produkten finden Sie unter http://www.merten.de.
Siedle Produktneuheiten
Die Firma Siedle hat auf der light + building in Frankfurt ihre Produktneuheiten vorgestellt.
Weitere Informationen zu den Produktneuheiten finden Sie unter:
http://www.siedle.de
Gira Produktneuheiten
Die aktuellen Produkte von Gira wurden ebenfalls auf der light + building ausgestellt. Informationen zu den aktuellen Produkten von Gira finden Sie unter: http://www.gira.de


